Seit dem 1. August 2025 gilt für Kaufleute für Büromanagement eine neue Ausbildungsverordnung. Ändert sich damit die Abschlussprüfung? Bei Gewichtung, Prüfungszeiten und Bestehensregeln lautet die Antwort nein. Geändert haben sich die Bezeichnungen der Wahlqualifikationen und eine Vorgabe zur Report-Variante. Grundlage dieses Beitrags sind die Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 62), die bisherige Verordnung von 2013 und die Prüfungshinweise der zuständigen IHKs.
Welche Verordnung für Ihren Jahrgang gilt – und wann geprüft wird
Die neue Verordnung gilt für Ausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2025 oder später begonnen haben. Wer vorher angefangen hat, wird in aller Regel noch nach der Verordnung von 2013 geprüft; die IHK Bonn/Rhein-Sieg etwa stützt ihre Prüfungshinweise mit Stand September 2025 weiterhin auf diese Fassung. Für die meisten, die 2026 oder Anfang 2027 in Teil 2 gehen, ist also die alte Verordnung maßgeblich. Den ersten Teil 1 nach neuem Recht legen die Jahrgänge ab August 2025 voraussichtlich im Frühjahr 2027 ab, weil Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden soll.
Die schriftlichen Aufgaben erstellt bundesweit die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA). Teil 1 ist für den 1. und 2. Oktober 2026 angesetzt, der nächste Termin danach für den 25. und 26. Februar 2027. Für Teil 2 nennt die Handelskammer Hamburg den 25. November 2026 als schriftlichen Prüfungstag; die Anmeldung dafür endete dort am 1. September 2026. Die Fachgespräche setzen die Kammern selbst fest, in Hamburg für Januar 2027. Maßgeblich sind immer die Termine Ihrer zuständigen IHK.
Vier Prüfungsbereiche, zwei Teile, eine Bestehensregel
Die gestreckte Abschlussprüfung hat keine Zwischenprüfung. Teil 1 zählt mit einem Viertel zur Gesamtnote, Teil 2 mit drei Vierteln. An dieser Aufteilung hat die Neuordnung nichts verändert.
| Prüfungsbereich | Teil | Form | Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|---|---|
| Informationstechnisches Büromanagement | 1 | schriftlich, computergestützt | 120 Min. | 25 % |
| Kundenbeziehungsprozesse | 2 | schriftlich | 150 Min. | 30 % |
| Fachaufgabe in der Wahlqualifikation | 2 | fallbezogenes Fachgespräch | höchstens 20 Min. | 35 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 2 | schriftlich, gebundene Aufgaben | 60 Min. | 10 % |
Bestanden ist die Prüfung, wenn das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist, Teil 2 für sich ebenfalls mindestens „ausreichend“ erreicht, mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit „ausreichend“ bewertet sind und kein Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“ ist. Daraus folgt eine Konsequenz, die viele unterschätzen: Wirtschafts- und Sozialkunde zählt nur zehn Prozent, ein „ungenügend“ in diesem Bereich lässt aber die gesamte Prüfung scheitern, egal wie gut der Rest ausfällt.
Liegt Kundenbeziehungsprozesse oder Wirtschafts- und Sozialkunde unter „ausreichend“ und entscheidet das über das Bestehen, können Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten beantragen. Das bisherige Ergebnis und die Ergänzungsprüfung werden dann im Verhältnis 2:1 gewichtet. Für die Fachaufgabe in der Wahlqualifikation gibt es diese Möglichkeit nicht.
Wahlqualifikationen: bisherige und neue Bezeichnungen
Im Ausbildungsvertrag werden zwei von zehn Wahlqualifikationen festgelegt, und eine davon ist Grundlage des Fachgesprächs. Mit der neuen Verordnung haben alle zehn neue, handlungsorientierte Bezeichnungen bekommen. Wer Unterlagen, Lehrbücher oder Reportvorlagen aus älteren Jahrgängen übernimmt, stößt deshalb auf zwei Namen für dieselbe Wahlqualifikation.
| Nr. | Bezeichnung bis 31.07.2025 | Bezeichnung ab 01.08.2025 |
|---|---|---|
| 1 | Auftragssteuerung und -koordination | Auftragsprozess steuern |
| 2 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle | Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen |
| 3 | Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen | Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen |
| 4 | Einkauf und Logistik | Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen |
| 5 | Marketing und Vertrieb | Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten |
| 6 | Personalwirtschaft | Personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen |
| 7 | Assistenz und Sekretariat | Assistenzaufgaben übernehmen |
| 8 | Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement | Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen |
| 9 | Verwaltung und Recht | Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden |
| 10 | Öffentliche Finanzwirtschaft | Haushaltsmittel planen und bewirtschaften |
Die Gegenüberstellung der Nummern 1 bis 8 stammt aus einer Übersicht der IHK Niederbayern; die Nummern 9 und 10 sind für den öffentlichen Dienst bestimmt und dort nicht aufgeführt, ihre Bezeichnungen haben wir aus der bisherigen und der neuen Verordnung ergänzt. Inhaltlich folgt jede Nummer weiterhin demselben Aufgabenfeld.
Für das Fachgespräch können Sie weiterhin zwischen der Report-Variante und der klassischen Variante mit 20 Minuten Vorbereitungszeit wählen. Neu formuliert ist, dass die Reporte dem Prüfungsausschuss spätestens am ersten Tag von Teil 2 vorliegen müssen und der Ausschuss aus den beiden betrieblichen Fachaufgaben eine auswählt. Bewertet wird nur das Gespräch, nicht der Report. Routineaufgaben mit festem Ablauf eignen sich laut IHK Bonn/Rhein-Sieg nicht als Fachaufgabe; gefragt sind Aufgaben mit Analyse- und Entscheidungsschritten, etwa ein Angebotsvergleich mit vorbereiteter Empfehlung.
In welcher Reihenfolge sich die Vorbereitung lohnt
Teil 1 wird am Computer mit Textverarbeitung und Tabellenkalkulation bearbeitet. Die AkA veröffentlicht dafür eine Befehlsübersicht, Musteraufgaben und die Datensammlungen, die in der Prüfung eingesetzt werden. Wer die Funktionen, die dort vorkommen, bereits sicher beherrscht, etwa verschachtelte WENN-Funktionen oder SVERWEIS mit genauer Übereinstimmung, verliert in den 120 Minuten keine Zeit mit der Bedienung und kann sich auf die kaufmännische Aufgabe konzentrieren.
Kundenbeziehungsprozesse ist mit 150 Minuten die längste schriftliche Prüfung und deckt den gesamten Weg vom Beschaffungsbedarf bis zur Rechnung ab. Lohnend ist es, die Rechenwege zu festigen, die immer wiederkehren: Bezugskalkulation für den quantitativen Angebotsvergleich, Nutzwertanalyse für den qualitativen, Deckungsbeitragsrechnung und Lagerkennzahlen. Dazu kommen die Rechtsfragen rund um Kaufvertrag und Leistungsstörungen. Wirtschafts- und Sozialkunde prüft mit gebundenen Aufgaben vor allem Breite; wegen der „ungenügend“-Regel sollten Sie diesen Bereich nicht als Restposten behandeln.
Die Fachaufgabe mit 35 Prozent lässt sich nicht aus einem Buch lernen, weil sie auf Ihre betriebliche Wahlqualifikation zugeschnitten ist. Hier zahlt es sich aus, früh mit dem Ausbildungsbetrieb zu klären, welche Aufgabe komplex genug für einen Report ist, und die Entscheidungen darin begründen zu können.
Was die 26 Seiten abdecken – und was nicht
Die Paukzettel-Zusammenfassung für Kaufleute für Büromanagement ist nach dem IHK-Prüfungskatalog gegliedert und fasst auf 26 Seiten die schriftlichen Prüfungsbereiche zusammen: informationstechnisches Büromanagement, Kundenbeziehungsprozesse mit Beschaffung, Kaufvertragsrecht und Kostenrechnung, dazu Buchführung und Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Themen sind nach Prüfungsrelevanz mit Sternen markiert, Beschaffung und Bezugsquellen etwa mit drei, Büroorganisation mit einem.
Nicht enthalten ist die Fachaufgabe in der Wahlqualifikation. Dieser Prüfungsbereich hängt von Ihrem Ausbildungsbetrieb und Ihrer Wahlqualifikation ab und lässt sich nicht allgemein zusammenfassen. Die Zusammenfassung deckt damit die Bereiche ab, die zusammen 65 Prozent der Gesamtnote ausmachen, und ersetzt kein Lehrbuch. Altklausuren und Musterlösungen enthält sie nicht; dafür eignen sich die Musteraufgaben der AkA. Der Preis liegt bei 4,99 €.
👉 Kaufmann für Büromanagement: Lernzettel als PDF (26 Seiten)
https://www.paukzettel.com/library/kaufmann-bueromanagement-pruefungswissen
Häufige Fragen
Gilt die neue Verordnung auch, wenn ich 2024 angefangen habe?
In der Regel nein. Für Ausbildungen, die vor dem 1. August 2025 begonnen haben, bleibt die Verordnung von 2013 die Grundlage. Weil Gewichtung, Prüfungszeiten und Bestehensregeln in beiden Fassungen gleich sind, ändert sich für Sie in der Prüfung praktisch nichts; Ihre Wahlqualifikation behält die bisherige Bezeichnung. Im Zweifel bestätigt Ihre IHK, nach welcher Fassung Sie geprüft werden.
Kann ich ein „mangelhaft“ in Wirtschafts- und Sozialkunde ausgleichen?
Ja, solange die übrigen Regeln erfüllt sind: Teil 2 und das Gesamtergebnis müssen mindestens „ausreichend“ sein, und zwei der drei Bereiche von Teil 2 müssen „ausreichend“ erreichen. Ein „ungenügend“ lässt sich dagegen nicht ausgleichen. Bei „mangelhaft“ kann zusätzlich eine mündliche Ergänzungsprüfung helfen.
Report-Variante oder klassische Variante – was ist besser?
Das hängt davon ab, ob Ihr Betrieb Ihnen zwei ausreichend komplexe Fachaufgaben ermöglicht. Die Report-Variante erlaubt es, das Gespräch über eine selbst erledigte Aufgabe vorzubereiten; die klassische Variante verlangt, eine vorgegebene Aufgabe in 20 Minuten Vorbereitung zu durchdenken. Bewertet wird in beiden Fällen nur das Fachgespräch.
Kurz gefasst
Die neue Verordnung lässt die Prüfung selbst unverändert: 25 Prozent Teil 1, 75 Prozent Teil 2, davon 35 Prozent im Fachgespräch. Neu sind die Namen der Wahlqualifikationen und die Pflicht, Reporte spätestens am ersten Tag von Teil 2 einzureichen. Der nächste feste Termin ist die schriftliche Prüfung Teil 2 im November; bis dahin sollte feststehen, zu welcher Wahlqualifikation Ihr Report entsteht.
📄 26 Seiten nach dem IHK-Prüfungskatalog
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