Wie viel der ZFA-Abschlussprüfung liegt noch vor Ihnen, wenn Teil 1 geschrieben ist? Für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), die nach der Ausbildungsverordnung von 2022 ausgebildet werden, sind es 65 Prozent der Abschlussnote, verteilt auf drei Prüfungsbereiche, und für das Bestehen gelten eigene Regeln, die Teil 1 nicht ausgleichen kann. Grundlage dieses Beitrags sind die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) sowie die Prüfungsinformationen der Zahnärztekammern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein.
Verordnung, Kammer und die Termine für den Winter 2026/27
Die gestreckte Abschlussprüfung gilt für Auszubildende, die ihre ZFA-Ausbildung am 1. August 2022 oder später begonnen haben. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und ersetzt die frühere Zwischenprüfung. Anders als diese fließt das Ergebnis in die Abschlussnote ein. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildungszeit, und erst danach wird das Gesamtergebnis festgestellt.
Zuständig ist die Zahnärztekammer oder Landeszahnärztekammer Ihres Bundeslandes, nicht die IHK. In Nordrhein-Westfalen gibt es mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei Kammern, und in Bayern veröffentlichen die zahnärztlichen Bezirksverbände eigene Prüfungstermine. Die Prüfungsordnung erlässt jede Kammer selbst, auch wenn Prüfungsbereiche und Gewichtung aus der bundesweiten Verordnung stammen.
Wie unterschiedlich die Termine ausfallen, zeigen zwei Kammern für den Winter 2026/27. Die Zahnärztekammer Nordrhein setzt den schriftlichen Teil 2 auf Montag, den 2. November 2026, die praktischen und mündlichen Prüfungen folgen vom 18. bis 29. Januar 2027. In Niedersachsen wird Teil 2 am Mittwoch, dem 18. November 2026, schriftlich geprüft, angemeldet werden musste bis zum 9. September 2026. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Wer den Anmeldeschluss seiner Kammer verpasst hat, klärt den nächsten möglichen Termin direkt mit deren Ausbildungsabteilung.
Die ZFA-Abschlussprüfung in fünf Prüfungsbereichen
Die Verordnung verteilt die Abschlussprüfung auf fünf Prüfungsbereiche. Zwei davon gehören zu Teil 1, drei zu Teil 2. Für die Vorbereitung auf den zweiten Teil ist vor allem interessant, wie sich das Gewicht innerhalb von Teil 2 verteilt, denn dort wird über das Bestehen entschieden.
| Prüfungsbereich | Teil | Dauer | Anteil am Gesamtergebnis | Anteil innerhalb von Teil 2 |
|---|---|---|---|---|
| Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten | 1 | 60 Minuten | 25 % | – |
| Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten | 1 | 60 Minuten | 10 % | – |
| Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen (praktisch) | 2 | 60 Minuten | 30 % | 46,2 % |
| Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen | 2 | 120 Minuten | 25 % | 38,5 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 2 | 60 Minuten | 10 % | 15,4 % |
Dauer und Gewichtung stammen aus den Prüfungsinformationen der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zur ZahnmedAusbV; die letzte Spalte ist unsere Umrechnung auf die 65 Prozent von Teil 2.
Zwei Dinge fallen auf. Der praktische Prüfungsbereich Assistieren und Dokumentieren ist mit 30 Prozent der schwerste einzelne Block der gesamten Prüfung und macht fast die Hälfte von Teil 2 aus. Und der Bereich Verwaltungsprozesse und Abrechnung hat mit 120 Minuten die längste schriftliche Arbeit, zählt aber nur 25 Prozent. Die Prüfungszeit sagt also wenig über das Gewicht aus, wohl aber darüber, wie viel Stoff in einer Klausur abgefragt werden kann: die Verwaltungsprozesse der Praxis und die Abrechnung nach BEMA und GOZ in einer Sitzung.
Bestehen: vier Bedingungen, und Teil 1 rettet Teil 2 nicht
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 muss mindestens „ausreichend" sein, ebenso das Ergebnis von Teil 2 für sich allein. Außerdem müssen mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit „ausreichend" oder besser bewertet sein, und kein Prüfungsbereich von Teil 2 darf „ungenügend" sein.
Die zweite Bedingung übersieht man leicht. Ein sehr gutes Ergebnis in Teil 1 hebt zwar das Gesamtergebnis, aber es zählt nicht für die Frage, ob Teil 2 selbst ausreichend ist. Und die vierte Bedingung macht die Wirtschafts- und Sozialkunde trotz ihrer 10 Prozent zu einem Bereich, den Sie nicht vernachlässigen können: Ein „ungenügend" dort beendet die Prüfung unabhängig von allen anderen Noten.
Für knappe Ergebnisse gibt es die mündliche Ergänzungsprüfung, allerdings nur in den schriftlichen Bereichen Verwaltungsprozesse und Abrechnung oder Wirtschafts- und Sozialkunde, nicht im praktischen Teil. Wer nicht besteht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholen. Die Einzelheiten zu Antrag und Fristen regelt die Prüfungsordnung Ihrer Kammer.
Vorbereitung: was vor Teil 1 und was vor Teil 2 zählt
Vor Teil 1 steht die Hygiene im Mittelpunkt, denn sie trägt 25 Prozent des Gesamtergebnisses und ist damit mehr als doppelt so schwer wie der Patientenempfang. In diesem Bereich wird auch gerechnet, vor allem beim Ansetzen von Desinfektionslösungen. Das Prinzip ist immer gleich: Die Konzentratmenge ergibt sich aus Gesamtvolumen mal Konzentration geteilt durch 100. Für 5 Liter einer 3-prozentigen Lösung sind das 5.000 ml mal 3 geteilt durch 100, also 150 ml Konzentrat und 4.850 ml Wasser. Wer diese Rechnung sicher beherrscht, braucht das Mischungskreuz nur noch zur Kontrolle.
Vor Teil 2 lohnt es sich, mit dem Bereich Verwaltungsprozesse und Abrechnung zu beginnen. Er hat die längste Klausur, und BEMA und GOZ lassen sich nicht in den letzten Tagen nachholen, weil Leistungsbeschreibungen, Abrechnungsbestimmungen und Steigerungsfaktoren nur mit Übung sitzen. Danach folgt die Wirtschafts- und Sozialkunde, bei der das Ziel weniger eine gute Note als die sichere Vermeidung von „ungenügend" ist.
Für den praktischen Bereich Assistieren und Dokumentieren hilft Auswendiglernen allein nicht. Hier zählt, dass Sie Behandlungsabläufe, Instrumente und die Dokumentation in der Reihenfolge beherrschen, in der sie am Stuhl tatsächlich anfallen. Die Theorie dazu, von der Parodontitisklassifikation bis zum Strahlenschutz, lässt sich aber gut schriftlich wiederholen und dann in der Praxis anwenden.
Was die 71 Seiten abdecken
Die Zusammenfassung ist für den letzten Durchgang vor der Prüfung gedacht und behandelt Hygiene, BEMA- und GOZ-Abrechnung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde in kompakter Form. Sie ersetzt weder das Lehrbuch noch die praktische Übung in der Praxis, und Altklausuren oder Musterlösungen sind nicht enthalten.
Die Beispielseiten zeigen den Aufbau. Die Parodontologie ist mit Stadien, Graden und dem Parodontalen Screening-Index in Tabellen gefasst, die Hygiene mit der Schrittkette bei Stich- und Schnittverletzungen, persönlicher Schutzausrüstung und Gefahrstoffkennzeichnung. Zur Aufbereitung gehören das Ansatzrechnen mit Mischungskreuz und die Desinfektionsverfahren für Flächen, Abformungen und wasserführende Systeme. Den Strahlenschutz behandeln die Lernzettel mit Röntgenröhre, Abstandsquadratgesetz und einem Vergleich der Aufnahmetechniken. Markierte Prüfungsfallen weisen auf Aussagen hin, die in Aufgaben gern verdreht werden.
👉 ZFA-Abschlussprüfung: Lernzettel als PDF (71 Seiten)
https://www.paukzettel.com/library/zfa-zusammenfassung-abschlusspruefung
Häufige Fragen zur ZFA-Prüfung
Zählt das Ergebnis von Teil 1 für die Abschlussnote?
Ja. Teil 1 geht mit 35 Prozent in das Gesamtergebnis ein, 25 Prozent aus der Hygiene und 10 Prozent aus dem Patientenempfang. Für die Bedingung, dass Teil 2 für sich mindestens „ausreichend" sein muss, zählt Teil 1 aber nicht mit.
Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?
Zweimal. Die Anmeldung zur Wiederholung, die Fristen und die Frage, welche bereits bestandenen Prüfungsbereiche angerechnet werden, regelt die Prüfungsordnung Ihrer Zahnärztekammer.
Welche Kammer ist für meine Prüfung zuständig?
Die Zahnärztekammer oder Landeszahnärztekammer des Bundeslandes, in dem Sie ausgebildet werden. In Nordrhein-Westfalen sind es je nach Landesteil die Zahnärztekammer Nordrhein oder die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Termine und Anmeldewege stehen auf der Seite Ihrer Kammer, meist im Bereich für Praxisteam oder Ausbildung.
Auf einen Blick
In der ZFA-Abschlussprüfung nach der ZahnmedAusbV von 2022 entfallen 65 Prozent der Note auf Teil 2, und Teil 2 muss auch für sich allein bestanden werden. Der praktische Bereich zählt 30 Prozent, die Abrechnung hat mit 120 Minuten die längste Klausur, und in der Wirtschafts- und Sozialkunde darf kein „ungenügend" stehen.
Prüfen Sie auf der Seite Ihrer Zahnärztekammer, wann Ihr Teil 2 geschrieben wird, und beginnen Sie die Vorbereitung mit BEMA und GOZ.
📄 71 Seiten zur ZFA-Prüfung – Hygiene, Abrechnung, WiSo
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