MFA-Abschlussprüfung 2026: Gewichtung ist nicht Bestehen

Wer die MFA-Abschlussprüfung vorbereitet, rechnet meist mit der Gewichtung: 40 Prozent Behandlungsassistenz, 40 Prozent Betriebsorganisation, 20 Prozent Wirtschafts- und Sozialkunde. Für die Note stimmt das. Für die Frage, ob Sie bestehen, gilt eine zweite Rechnung, und die bewertet den kleinsten Prüfungsbereich völlig anders.

Wer prüft — und nach welcher Verordnung

Zuständig ist nicht die IHK, sondern die Landesärztekammer. Welche das ist, richtet sich nach dem Sitz der ausbildenden Praxis, nicht nach Ihrem Wohnort. In Bayern ist es die Bayerische Landesärztekammer, in Nordrhein-Westfalen teilen sich die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe das Land. Prüfungsordnung, Anmeldeportal, Fristen und Gebühren kommen jeweils von dort.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV) vom 26. April 2006, in Kraft seit dem 1. August 2006. Sie ist beinahe zwanzig Jahre alt, und genau das ist derzeit Thema: Ein Sachverständigengremium des Bundes und eine Rahmenlehrplankommission der Länder arbeiten an einer Neuordnung. Konkrete Entwürfe liegen noch nicht vor.

Für den Prüfungsjahrgang 2026 ändert das nichts. Die Neuordnung soll frühestens zum Ausbildungsjahr 2027/2028 greifen, ein verbindliches Datum gibt es nicht, und laufende Ausbildungen werden nicht rückwirkend umgestellt. Wer 2026 geprüft wird, wird nach der Fassung von 2006 geprüft.

Ein Detail, das gern mit der ZFA-Ausbildung verwechselt wird: Die MFA-Prüfung ist keine gestreckte Abschlussprüfung. Es gibt nach wie vor eine eigenständige Zwischenprüfung nach § 8 MedFAngAusbV, deren Ergebnis nicht in das Endergebnis einfließt. Wer sich an Erfahrungsberichten aus Berufen mit Teil 1 und Teil 2 orientiert, plant am eigenen Prüfungsformat vorbei.

Drei schriftliche Bereiche, zwei verschiedene Rechnungen

Der schriftliche Teil besteht aus drei Prüfungsbereichen und dauert zusammen 300 Minuten. Die Gewichtung steht in § 9 MedFAngAusbV, die Bestehensregelung ebenfalls. Beide sagen Unterschiedliches darüber aus, wie wichtig ein Bereich ist.

Bestanden ist die Prüfung, wenn im praktischen Teil, im schriftlichen Teil insgesamt und innerhalb des schriftlichen Teils in mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen vorliegen. Ein einziger mit ungenügend bewerteter Bereich lässt die Prüfung scheitern. Für die Bestehensregelung zählt jeder Bereich also gleich viel, nämlich ein Drittel, unabhängig davon, ob er 40 oder 20 Prozent der Note ausmacht.

Prüfungsbereich Zeit Anteil an der Note Anteil an der Bestehensregel Verhältnis
Behandlungsassistenz 120 Min. 40 % 33,3 % 0,83
Betriebsorganisation und -verwaltung 120 Min. 40 % 33,3 % 0,83
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Min. 20 % 33,3 % 1,67

Die Spalten Zeit und Anteil an der Note stehen in § 9 MedFAngAusbV; die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet, weil jeder Bereich einer von dreien ist, die über das Bestehen entscheiden.

Das Verhältnis 1,67 ist der eigentliche Befund. Wirtschafts- und Sozialkunde wiegt in der Note am wenigsten, trägt aber dasselbe Risiko wie die beiden großen Bereiche. Wer die 60 Minuten WiSo als Nebensache behandelt, weil dort nur ein Fünftel der Note hängt, riskiert das Bestehen an der Stelle, an der am wenigsten Lernzeit nötig gewesen wäre.

Der Punkteschlüssel der Kammern ist hundertteilig; ausreichend beginnt bei 50 Punkten, mangelhaft liegt darunter, ungenügend unter 30. Sind bis zu zwei Bereiche mangelhaft und ein weiterer mindestens ausreichend, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung von höchstens 15 Minuten möglich; bisheriges und neues Ergebnis werden dann im Verhältnis 2:1 gewichtet. Das rettet ein mangelhaftes Ergebnis, kein ungenügendes.

Der praktische Teil verlangt eine Entscheidung vorab

Im praktischen Teil bearbeiten Sie eine komplexe Prüfungsaufgabe in höchstens 75 Minuten und führen darüber ein fallbezogenes Fachgespräch von höchstens 15 Minuten. Dabei wählen Sie zwischen zwei Schwerpunkten: diagnostisch-therapeutische Assistenz oder Laborarbeiten.

Diese Wahl fällt vor dem Prüfungstag und verschiebt den Lernschwerpunkt erheblich. Wer die diagnostisch-therapeutische Assistenz wählt, muss die Notfallkette sicher beherrschen, also Reanimation im Verhältnis 30:2 mit einer Drucktiefe von 5 bis 6 Zentimetern und einer Frequenz von 100 bis 120 pro Minute, beim Kind durch Fachpersonal fünf Initialbeatmungen und danach 15:2, dazu Lagerungen, Schockformen und EKG-Ableitungen. Beim Schwerpunkt Laborarbeiten verschiebt sich das Gewicht zu Präanalytik, Geräten und Qualitätskontrolle.

Fällt die Prüfung durch, kann sie zweimal wiederholt werden. Bereiche, in denen bereits ausreichende Leistungen vorlagen, werden nicht erneut geprüft, sofern die Anmeldung zur Wiederholung innerhalb von zwei Jahren erfolgt. Diese Zweijahresfrist wird häufig übersehen; wer die Wiederholung länger aufschiebt, legt die gesamte Prüfung noch einmal ab.

Termine: dieselbe Verordnung, andere Daten

Die MedFAngAusbV gilt bundesweit, die Termine setzt jede Kammer selbst. Wie weit das auseinandergeht, zeigt derselbe Prüfungsdurchgang bei zwei Kammern.

Bayerische Landesärztekammer Ärztekammer Westfalen-Lippe
Schriftlicher Teil, Winter 2026/27 Mittwoch, 16. Dezember 2026 Montag, 16., und Dienstag, 17. November 2026, jeweils ab 13.30 Uhr
Praktischer Teil Januar 2027 7. bis 30. Januar 2027
Anmeldeschluss Winter auf der Terminseite nicht angegeben 1. Oktober

Beide Angaben stammen von den Terminseiten der jeweiligen Kammer. Der schriftliche Teil liegt einen Monat auseinander, und Westfalen-Lippe prüft an zwei Nachmittagen statt an einem einzelnen Tag. Wer seinen Lernplan nach einem Erfahrungsbericht aus einem anderen Bundesland aufstellt, rechnet mit dem falschen Datum.

Prüfen Sie deshalb drei Angaben direkt bei Ihrer Kammer, bevor Sie planen: Prüfungstermin, Anmeldeschluss und Anmeldeweg. Die Anmeldung läuft zunehmend über Portale, die erst wenige Wochen vor dem Meldeschluss freigeschaltet werden.

Wie die 99 Seiten aufgebaut sind

Diese Zusammenfassung ist an der Prüfungsgewichtung ausgerichtet, nicht an der Vollständigkeit des Rahmenlehrplans. Sie deckt nicht den gesamten Ausbildungsstoff ab; selten geprüfte Themen sind darin nicht enthalten. Vorausgesetzt wird, dass Sie den Stoff einmal durchgearbeitet haben.

Die öffentliche Vorschau zeigt die Machart. In der Behandlungsassistenz stehen die Kurvenabschnitte des EKG als Tabelle neben den Ableitungssystemen nach Einthoven, Goldberger und Wilson samt Elektrodenpositionen V1 bis V6; prüfungsrelevante Grenzwerte wie das PQ-Intervall unter 200 Millisekunden oder die frequenzkorrigierte QT-Zeit sind hervorgehoben. Der Notfallteil führt Reanimation, AED-Ablauf, Lagerungen und die sechs Schockformen mit dem Schockindex zusammen. In Betriebsorganisation und Wirtschafts- und Sozialkunde stehen Rechtsformen und Gesellschafterrollen neben den Praxisformen der ärztlichen Berufsausübung, also Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft und MVZ, mit dem Hinweis, dass Praxisform und Rechtsform zwei getrennte Fragen sind.

Auffällig sind die eingestreuten Abgrenzungen: dass Strecke und Intervall im EKG nicht dasselbe meinen, oder dass ein in Lehrbuchabbildungen als Kondylengelenk bezeichnetes Gelenk in der Prüfungsterminologie Eigelenk heißt. Das sind die Stellen, an denen Antworten kippen, obwohl der Sachverhalt verstanden ist.

👉 MFA-Abschlussprüfung: Lernzettel als PDF (99 Seiten)

https://www.paukzettel.com/library/mfa-abschlusspruefung-lernzettel

Häufig gestellte Fragen

Gilt für die Prüfung 2026 schon die neue MFA-Ausbildungsordnung?

Nein. Es gilt weiterhin die MedFAngAusbV vom 26. April 2006. Die Neuordnung wird derzeit erarbeitet und soll frühestens zum Ausbildungsjahr 2027/2028 greifen; ein verbindliches Datum steht nicht fest. Laufende Ausbildungsverhältnisse werden nicht rückwirkend umgestellt.

Reicht es, in zwei von drei schriftlichen Bereichen zu bestehen?

Formal ja. Die Bestehensregelung verlangt mindestens ausreichende Leistungen in mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche, zusätzlich zu ausreichenden Leistungen im praktischen und im schriftlichen Teil insgesamt. Ein mit ungenügend bewerteter Bereich führt jedoch unabhängig davon zum Nichtbestehen.

Wo finde ich meinen Prüfungstermin?

Bei der Landesärztekammer, in deren Bezirk Ihre Ausbildungspraxis liegt. Die Kammern veröffentlichen Termine und Meldeschlüsse auf eigenen Terminseiten, und die Daten unterscheiden sich zwischen den Kammern deutlich. Angaben aus Foren oder aus anderen Bundesländern sind für Ihre Anmeldung nicht verwertbar.

Fazit

Für 2026 gilt die Verordnung von 2006; die Neuordnung kommt frühestens 2027/2028. Die Gewichtung 40/40/20 beschreibt die Note, nicht das Bestehen, denn in der Bestehensregelung zählt Wirtschafts- und Sozialkunde genauso viel wie die beiden großen Bereiche. Termine und Fristen setzt Ihre Landesärztekammer, und sie weichen zwischen den Kammern um Wochen ab.

Klären Sie als Nächstes den Schwerpunkt für den praktischen Teil und den Meldeschluss Ihrer Kammer, bevor Sie den Lernplan schreiben. Beides bestimmt, womit Sie anfangen.

📄 Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation, WiSo — nach Prüfungsgewichtung sortiert

https://www.paukzettel.com/library/mfa-abschlusspruefung-lernzettel

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