Sachkundeprüfung 34a 2026: neues Punktesystem, alter Stoff

Was sich für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO zuletzt geändert hat, steht nicht im Gesetz. Der Prüfungsstoff ist seit Jahren derselbe, das Bewertungsverfahren der IHK dagegen seit dem 1. Juli 2025 ein anderes. Wer 2026 antritt, lernt also den alten Stoff nach neuen Punkteregeln — und genau diese Unterscheidung entscheidet darüber, worauf sich die Vorbereitung konzentrieren sollte.

Rechtsstand 2026: das Gesetz steht, die Bewertung nicht

§ 34a GewO wurde zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 geändert (BGBl. I S. 918), in Kraft getreten am 23. Juni 2022. Dabei ging es um den Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt, nicht um Prüfungsinhalte.

Die Bewachungsverordnung ist noch älter im Bestand. Sie wurde am 3. Mai 2019 neu verkündet (BGBl. I S. 692), trat am 1. Juni 2019 in Kraft und wurde zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Juni 2019 geändert (BGBl. I S. 882). Die Sachgebiete der Prüfung stehen in Anlage 2 zu § 7 BewachV und sind seither unverändert.

Verändert hat sich das Verfahren, mit dem die IHK den schriftlichen Teil auswertet. Seit dem 1. Juli 2025 sind statt 100 Punkten 120 Punkte erreichbar, die Bestehensgrenze liegt weiterhin bei 50 Prozent — also bei 60 von 120 Punkten. Entscheidend ist die zweite Neuerung: Es gibt Teilpunkte statt der bisherigen Alles-oder-Nichts-Wertung, und bei jeder Aufgabe ist ausgewiesen, ob eine oder zwei Antworten richtig sind.

Eine inhaltliche Änderung gibt es dennoch, sie kommt nur aus einem anderen Gesetz. Die Waffenrechtsnovelle ist am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten und hat das Führungsverbot nach § 42 WaffG auf sämtliche Messer bei öffentlichen Veranstaltungen ausgeweitet, unabhängig von Klingenlänge und Bauart. Mit § 42b WaffG kam ein eigenes Verbot für den öffentlichen Personenfernverkehr hinzu. Für das Sachgebiet „Umgang mit Waffen" heißt das: Lernmaterial von vor Ende 2024 ist an dieser Stelle überholt.

Für welche Tätigkeiten die Prüfung überhaupt vorgeschrieben ist

Nicht jede Bewachungstätigkeit verlangt die Sachkundeprüfung; für viele genügt die 40-stündige Unterrichtung. § 34a Absatz 1a GewO zählt abschließend fünf Tätigkeiten auf, für die der Sachkundenachweis zusätzlich erforderlich ist: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie — jeweils in leitender Funktion — Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.

Wer sich unsicher ist, welche Kategorie für die eigene Stelle gilt, klärt das vor der Anmeldung mit der zuständigen IHK. Zuständig ist die Kammer am Ort der geplanten Tätigkeit beziehungsweise des Betriebssitzes, und die Kammern unterscheiden sich in Terminen, Gebühren und Anmeldeverfahren spürbar voneinander.

Die sieben Sachgebiete und ihre Gewichtung

Anlage 2 zu § 7 BewachV listet die Sachgebiete für das Bewachungspersonal mit insgesamt 40 Unterrichtsstunden auf. Diese Stundenzahlen sind formal für die Unterrichtung gedacht, nicht als Prüfungsschlüssel. Da § 9 Absatz 2 BewachV die Sachkundeprüfung aber ausdrücklich auf dieselben Sachgebiete bezieht und verlangt, dass sich die Prüfung auf jedes davon erstreckt, geben die Stunden den einzigen amtlich hinterlegten Hinweis darauf, wie schwer die Gebiete wiegen.

Sachgebiet nach Anlage 2 BewachV Unterrichtsstunden Anteil an 40
6. Umgang mit Menschen, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz 11 27,5 %
3. Bürgerliches Gesetzbuch 6 15,0 %
4. Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Waffen 6 15,0 %
5. Unfallverhütung 6 15,0 %
1. + 2. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Datenschutzrecht 6 15,0 %
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik 5 12,5 %

Die Stundenangaben stammen wörtlich aus Anlage 2 BewachV (Fundstelle: BGBl. I 2019, 701); die Prozentwerte sind daraus errechnet. Bemerkenswert ist die Verteilung an einer Stelle: „Umgang mit Menschen" trägt mehr Stunden als jedes einzelne Rechtsgebiet und mehr als das Doppelte der Sicherheitstechnik. Viele Prüflinge behandeln es trotzdem als Nebenthema, weil es sich nicht wie Jura anfühlt.

Schriftlich und mündlich sind zwei getrennte Hürden

Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und wird inzwischen bei etlichen Kammern elektronisch abgenommen. Der mündliche Teil soll nach § 11 BewachV „für jeden Prüfling etwa 15 Minuten" betragen. Beide Teile werden getrennt bewertet, und die Verordnung ist an dieser Stelle eindeutig: Bestanden ist die Prüfung nur, wenn die Leistungen im schriftlichen und im mündlichen Teil jeweils mindestens mit ausreichend bewertet wurden.

Daraus folgt etwas, das in der Praxis oft unterschätzt wird. Ein sehr gutes schriftliches Ergebnis gleicht einen schwachen mündlichen Teil nicht aus. Wiederholen lässt sich die Prüfung nach § 11 BewachV zwar, in aller Regel aber nur der nicht bestandene Teil — und dafür fällt erneut eine Gebühr an.

Die Gebühren setzt jede Kammer selbst fest, eine bundeseinheitliche Zahl gibt es nicht. Die IHK Rhein-Neckar etwa weist für die Gesamtprüfung 230,00 Euro aus und für eine mündliche Wiederholung 100,00 Euro. Nehmen Sie das als Größenordnung und nicht als verbindlichen Wert; maßgeblich ist die Gebührenordnung Ihrer Kammer.

Wo die Vorbereitung 2026 kippt

Das neue Teilpunktesystem hat den schriftlichen Teil rechnerisch entschärft: Wer bei einer Aufgabe mit zwei richtigen Lösungen nur eine erkennt, geht nicht mehr leer aus. Anbieter aus der Prüfungsvorbereitung berichten seither von deutlich besseren schriftlichen Quoten und zugleich von mehr Durchfallern im mündlichen Teil. Belastbare bundesweite Statistiken veröffentlichen die Kammern dazu nicht, die Richtung ist aber plausibel — es erreichen schlicht mehr Kandidaten die zweite Hürde.

Für die Vorbereitung heißt das, den mündlichen Teil nicht als Formsache zu behandeln. Dort wird mündlich abgefragt, was im schriftlichen Teil ankreuzbar war, und Ankreuzen funktioniert auch mit halbem Wissen. Erklären funktioniert nicht.

Inhaltlich lohnt der meiste Aufwand an den Abgrenzungen, nicht an Definitionen. Notwehr nach § 32 StGB, rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB und entschuldigender Notstand nach § 35 StGB klingen ähnlich und werden genau deshalb gegeneinander geprüft: Beim Notstand ist eine Güterabwägung nötig, bei der Notwehr nicht, und § 35 lässt die Rechtswidrigkeit bestehen und nur die Schuld entfallen. Dieselbe Logik gilt für die vorläufige Festnahme nach § 127 Absatz 1 StPO, deren Voraussetzungen — frische Tat, tatsächliche Straftat, fehlende sofortige Identitätsfeststellung oder Fluchtverdacht — einzeln abgefragt werden.

Was auf den 28 Seiten steht

Diese Zusammenfassung ist eine fokussierte Wiederholung, keine vollständige Abdeckung aller 40 Unterrichtsstunden. Sie setzt voraus, dass Sie den Stoff einmal durchgearbeitet haben, und ordnet ihn nach dem, was in der Prüfung tatsächlich abgefragt wird.

Die öffentliche Vorschau zeigt die Machart. Im Strafrecht stehen die Rechtfertigungsgründe als Abgrenzungsraster nebeneinander, ergänzt um eine Tabelle der prüfungsrelevanten Straftatbestände mit Paragraf, Kern und Antragserfordernis. Das Waffenrecht ist auf dem Stand nach der Novelle vom 31. Oktober 2024 gehalten, inklusive § 42b WaffG und der Abgrenzung von Tierabwehrspray zum geprüften Reizstoffsprühgerät. Im Sachgebiet „Umgang mit Menschen" sind die drei prüfungsrelevanten Kommunikationsmodelle mit Beispielsätzen ausgeführt, dazu Johari-Fenster und Distanzzonen. Passagen, die erfahrungsgemäß mündlich drankommen — etwa die Brandklassen A bis F mit Löschmitteln — sind als solche markiert.

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Häufige Fragen

Hat sich der Prüfungsstoff zum 1. Juli 2025 geändert?

Nein. Geändert hat sich die Auswertung des schriftlichen Teils: 120 statt 100 erreichbare Punkte, Teilpunkte statt Alles-oder-Nichts, und je Aufgabe ist angegeben, ob eine oder zwei Antworten richtig sind. Die Sachgebiete nach Anlage 2 BewachV sind dieselben geblieben.

Wie viele Punkte braucht man zum Bestehen?

Im schriftlichen Teil 60 von 120 Punkten, also 50 Prozent. Das allein genügt aber nicht: Nach § 11 BewachV müssen der schriftliche und der mündliche Teil jeweils mindestens mit ausreichend bewertet sein, damit die Prüfung insgesamt bestanden ist.

Reicht für meine Tätigkeit die Unterrichtung statt der Sachkundeprüfung?

Das hängt an § 34a Absatz 1a GewO. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Ladendetektive, Türdienst an Diskotheken sowie für leitende Funktionen bei Aufnahmeeinrichtungen und zugangsgeschützten Großveranstaltungen ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Bei allen anderen Bewachungstätigkeiten genügt die Unterrichtung — im Zweifel bestätigt Ihnen das die zuständige IHK schriftlich.

Fazit

Für 2026 gilt: Der Rechtsstand von § 34a GewO und BewachV ist stabil, das Bewertungsverfahren seit dem 1. Juli 2025 neu, und das Waffenrecht seit dem 31. Oktober 2024 verschärft. Die 40 Unterrichtsstunden der Anlage 2 verteilen sich ungleich, mit dem größten Block auf „Umgang mit Menschen". Der Engpass liegt inzwischen im mündlichen Teil, den kein noch so gutes schriftliches Ergebnis auffängt.

Klären Sie als Nächstes bei Ihrer IHK den Prüfungstermin und die Gebührenhöhe, bevor Sie den Lernplan aufsetzen — beides unterscheidet sich von Kammer zu Kammer.

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